SEPA

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Informationen zum SEPA Lastschriftverfahren

Europa befindet sich im stetigen Wandel und ein europaweiter Wirtschaftsraum ist entstanden. Um das Bezahlen innerhalb dieses Wirtschaftsraumes zu vereinfachen, werden die bisher in Europa existierenden nationalen Bezahlverfahren schrittweise durch einen einheitlichen Zahlungsverkehr ersetzt.

Ein wichtiger Schritt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Der zweite Schritt war die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, der sogenannten Single Euro Payments Area – kurz SEPA. An der Single Euro Payments Area nehmen die 31 EWR-Staaten1 sowie die Schweiz und Monaco teil.

Seit 2008 kann bereits die SEPA-Überweisung und seit 2009 die SEPA-Lastschrift parallel zu den bisherigen Überweisungen und Lastschriften verwendet werden.

In einem abschließenden Schritt hat der europäische Gesetzgeber zum 01. Februar 2014 die Abschaltung der heutigen nationalen Zahlverfahren zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren angeordnet. Deshalb müssen ab dem 01.02.2014 Firmen und Vereine die neuen SEPA-Zahlverfahren anwenden.

In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Danach gelten nur noch SEPA-Zahlungen. 

Wesentliches Merkmal der SEPA-Produkte ist die Verwendung von IBAN, der internationalen Bankkontonummer, und BIC, der internationalen Bankleitzahl. Auf Ihren Kontoauszügen werden in Vorbereitung zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren wahrscheinlich schon seit einiger Zeit sowohl Ihre IBAN als auch die BIC angegeben.

In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus 
* dem zweistelligen Ländercode DE,
* einer zweistelligen Prüfziffer,
* der achtstelligen Bankleitzahl, und
* einer zehnstelligen Kontonummer.
Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, füllt Ihre Bank linksbündig mit Nullen auf.

Damit die IBAN leicht gelesen werden kann, wird sie in Blöcken zu je vier Stellen dargestellt. So sieht zum Beispiel eine IBAN für Deutschland aus:
DE10 1009 0044 0532 0130 18

Alle Euro-Zahlungen werden innerhalb der 31 EWR-Staaten in nur einem Arbeitstag ausgeführt. 

Das bisherige Einzugsermächtigungs-Verfahren wird ab 2014 durch die SEPA-Basis-Lastschrift ersetzt. Dafür wird Ihre bestehende Einzugsermächtigung zum Einziehen des Mitgliedsbeitrags automatisch in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Sie berechtigen damit definetz e.V. zum Einzug des Mitgliedsbeitrags. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. 
Die Gläubiger-Identifikationsnummer für definetz e.V. lautet: DE28ZZZ00000281832.

1 EWR steht für “Europäischer Wirtschaftsraum”. Dieser besteht derzeit aus 31 Ländern. Dies sind die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie drei weiteren EWR-Staaten.
Staaten des EWR: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern.

Laden Sie Ihr SEPA Lastschriftmandat hier herunter.

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