Definetz möchte alle Ihre Fragen beantworten.
Das gelingt vielleicht nicht immer. Hier haben wir die Fragen beantwortet, die uns am häufigsten erreichen. Sollten Sie Ihr Thema auf unserer Website oder hier nicht beantwortet sehen, zögern Sie nicht uns anzuschreiben.
Klicken Sie auf das Thema, zu dem Sie Antworten auf Ihre Fragen suchen.
Defi-Kalkulator (6)
Die Angabe “Optimale Versorgung” bezeichnet die Anzahl an Defibrillatoren, die bei optimaler Anordnung von jedem Standort aus die Erreichbarkeit eines Geräts binnen 5 Minuten garantiert.
Der Kalkulator soll ein Gefühl dafür geben, dass eine Abschätzung der benötigten Menge in einer Region nicht alleine auf der EHS-Angabe “Ein Defibrillator auf 1.000 Personen” beruhen kann. Die Größe der bewohnten Fläche und damit die Siedlungsdichte ist ebenso ein wichtiger Faktor wie die tatsächlich besiedelte Fläche. Diese beiden Faktoren werden bei der reinen Abschätzung nach der EHC-Angabe nicht berücksichtigt, entscheiden aber über die Zeitdauer, die benötigt wird um einen Defibrillator bereitzustellen. Diese Faktoren werden in unserer Berechnung berücksichtigt.
Wir beziehen die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Daten aus verschiedenen offiziellen Quellen bei Kommunen, Kreisen, Ländern und der Bundesregierung. Dennoch sind fehlerhafte Übertragungen im einzelnen Fällen nicht ausgeschlossen.
Das Ergebnis der Berechnung setzt eine optimale Verteilung der Defis voraus und legt eine Zeitspanne von 5 Minuten bis zur Bereitstellung des Defis am Patienten zugrunde.
Die Ergebnisse sind nach den zugrunde liegenden Daten natürlich sehr genau, allerdings muss berücksichtigt werden, dass
- eine optimale Verteilung der Geräte nie gewährleistet werden kann
- verschiedene Hindernisse (eg. Topografie, Bahnlinien, Flüsse) die Beibringung eines Defibrillators erschweren und verzögern kann
Bei den Ergebnissen der Kalkulation handelt es sich um Schätzungen, die zugrunde legen, dass ein Defibrillator von jedem Punkt einer Region innerhalb von 5 Minuten zur Verfügung gestellt werden kann. Der tatsächliche Bedarf liegt also unter dieser Zahl, denn Bereiche ohne Besiedlung (Wald-, Wasser- oder Brachflächen) bedürfen natürlich keiner Ausstattung mit AEDs. In jedem Fall muss also für eine genaue Abschätzung des Defibrillators eine eigene Betrachtung durchgeführt werden.
Defikataster (11)
Prinzipiell ist das möglich. Es gibt 4 verschiedene Angebote.
1. Einfache Standortmeldung: hier klicken.
Die Veröffentlichung dieser Daten erfolgt nach einer Kontrolle durch unsere hauptamtlichen Mitarbeiter
2. Erweiterte Meldung direkt in die Datenbank: hier klicken. verlinken: http://defikataster.de/index.php/defi-melden
Die Veröffentlichung dieser Daten erfolgt nach einer Kontrolle durch unsere hauptamtlichen Mitarbeiter
3. Mitarbeit als Korrespondent
Korrespondenten können in gewissem Umfang selbstverantworlich Datenteilmengen pflegenund veröffentlichen . Die ist beispielsweise interessant für Händler oder Helfer, die einen kleineren Raum abdecken und verwalten wollen. Diese Form der Mitarbeit erfordert eine Anmeldung und Akkreditierung bei sowie eine Einweisung durch definetz. Die Beantragung des Korrespondentenstatus kann formlos per Mail geschehen an Friedrich.Noelle@definetz.com
4. Pflege eigener Datensatzgruppen (kostenpflichtig)
Hierbei handelt es sich ein Angebot für Verwaltungen, Leitstellen u.a. die ihre kommunalen Daten selbstverantwortlich erfassen, pflegen und veröffentlichen wollen und dabei sicherstellen möchten, dass die Daten nicht von Dritten abgeändert werden können. Dieses Angebot erlaubt Zugriff auf alle Funktionen der Datenbank. Für weitere Informationen kontakten Sie bitte Friedrich.Noelle@definetz.com
Ja. Die Verwendung des Defikataster ist für private Anwender kostenlos, für gemeinnützige Organisationen bedarf es einer Zustimmung und für kommerzielle Nutzer bietet definetz e.V. auf Anfrage Sonderkonditionen an. Nähere Informationen folgen.
Ja. Die Daten des Katatsers können prinzipiell von jedermann, also auch von App-Enwicklern genutzt werden. Definetz eV stellt allen Interessierten die benötigten Informaltionen im angefragten Umfang über ein Webinterface zur Verfügung. Für nichtkommerzielle Anwendungen ist diese Nutzung kostenfrei. Weitere Informationen per Nachfrage.
Ja. Die Darstellung von Definetzdaten in Kreis-, Stadt-, Gemeindegrenzen oder in beliebigen Arealen erfordert eine entsprechende Abfrage an unseren Webservice. Diese Abfrage können Anwender selber erstellen oder von unserem Kooperatiospartner DCM für die jeweiligen Verwendungszwecke angefertigen lassen.
Für die Erste Hilfe ist die Anzeige von Krankenhäusern nicht notwendig, denn die erste Hilfe erfolgt am Ort und die Geräte aus den Krankenhäusern sind in der Regel nicht für den externen Einsatz verfügbar.
Die Nutzung der Daten des Defikatasters kann von jedermann auf eigenen Anwendungen und Apps erfolgen. Dazu stellen wir einen Webservice bereit, dessen Nutzung über unseren Softwarepartner DCM angeboten wird. Diese Nutzung ist kostenpflichtig.
Eine Übersicht der Kostendeckungspauschalen für Standardanwendungen haben wir nachstehend zusammengestellt. Mitglieder des gemeinnützigen Vereins definetz e.V. erhalten auf die unten angegebenen Preise einen
Rabatt von 10 %
Für ein detailliertes Angebot insbesondere für die Verwendung dieser Daten in Leitstellen wenden Sie sich bitte an DCM, Herrn Rolf Niggemeier
Leistung | Preis | Preis Mitglieder |
monatliche Nutzung des Service m Rahmen einer Applikation (Germany) App-ID Grundgebühr | 34,00 € | 31,60 € |
Nutzung des Service im Rahmen einer Applikation (Europe) App-ID | auf | Anfrage |
Nutzung des Service im Rahmen einer Applikation (World) App-ID | auf | Anfrage |
Einrichtung 198,00 (einmalig) | 220,00 € | 198,00 € |
Traffic-Kosten pro 1.000 Abfragen | 5,60 € | 5,04 € |
Erstellung eines Flächenpolygonzuges zur Beschränkung des Datenabrufs bis zu 100 Punkten (einmalig) | 220,00 € | 198,00 € |
Erweiterung eines Flächenpolygonzuges gestaffelt je 50 Punkte(einmalig) | 84,00 € | 74,60 € |
Bereitstellung einer anwenderspezifischen Pflegeinfrastruktur | nach | Aufwand |
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. ges. Mehrwertsteuer.
Defikataster erhält keine explizite Förderung. Das Projekt finanziert sich über Spenden, die vom gemeinnützigen Verein definetz e.V., Hamm eingeworben werden.
Unterstützem Sie unsere Arbeit ebenfalls mit einer Zuwendung. Nutzen Sie die Seite “betterplace” oder überweisen Ihre Spende direkt auf unser Konto.
Die Entwicklung und der technische Betrieb des Defikatsters wurde und wird durch unsern Dienstleister DCM oHG in Bönen geleistet. Das Unternehmen stellt auch die Schnittstellensoftware zur Verfügung und berät in Fragen der Anbindung der Datenbank an andere Software für Kommunen, Leitstellen, Dienstleister etc.
DCM ist seit Jahren unser verlässlicher und flexibler Partner bei der Realisierung unserer Anforderungen, Das Team garantiert die effiziente Umsetzung unserer Projekte.
Die Bereitstellung der Daten erfolgt plattformunabhängig über einen Webservice. Eine Beschreibung des Webservice steht zur zur Verfügung, die den Projektpartnern bei Bedarf auf der Basis einer bilateralen Vereinbarung von unserem Kooperatiospartner DCM bereitgestellt wird.
Die Android-Version unserer App ist sowohl im Googlestore als auch bei Apple iTunes installiert unter dem Namen Defikataster.
Beide Apps werden laufend aktualisiert und nutzen die Daten der umfangreichsten Datensammlung in Deutschland, das von definetz gepflegte Defikataster.
Das Defikataster ist das umfangreichste Kataster seiner Art in Deutschland. Das Ziel des Betreibers definetz e.V. ist es, die größtmögliche Transparenz und Aktualität anzubieten. Auf dieser Seite steht in Echtzeit der aktuelle Datenbestand für Informationszwecke zur Verfügung. Detaillierte statistische Auswertungen sind auf Anfrage hier erhältlich.
Defiversicherung (6)
Der Versicherungsschutz gilt für Geräte, die in Deutschland aufgestellt sind.
Ja, allerdings sind die reduzierten Tarifsätze nur für Mitglieder des Vereins definetz e.V. verfügbar.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Versicherungsprämie. Der Defibrillator-Schutzbrief ist ein Verlängerungsvertrag. Er hat eine Laufzeit von drei Jahren und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Versichert werden Defibrillatoren im Innen- und Außenbereich bis zu einem Listenverkaufspreis von 5.000 Euro auch wenn sie im Außenbereich in frei zugänglichen für die Aufbewahrung von Defibrillatoren geeigneten unverschlossenen Behältnissen untergebracht sind.
Zwischen der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft und Definetz e.V. besteht ein Sammelvertrag, dem Sie beitreten können. Die Allianz ist der Versicherungsdienstleister und wird auch die Schadensabwicklung betreuen.
Versicherungsnehmer des mit der Allianz abgeschlossenen Vertrages ist Definetz e.V.
Spenden (10)
Ja. Auf Wunsch erhalten sie auch für kleinere Beträge eine Spendenquittung, selbst wenn diese steuerlichrechtlich nicht erforderlich ist, weil der Einzahlungsbeleg ausreicht. Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Jeder Mensch kann so viel Geld spenden, wie er möchte. Steuerlich relevant sind jedoch maximal Beträge in Höhe von 20 % des Jahreseinkommens oder bei Unternehmen 4 Promille des Jahresumsatzes, zu dem in diesem Fall auch die Lohnzahlungen gehören. Bei der gesonderten Anrechnung der Parteispenden gilt eine Höchstgrenze von 1650 Euro pro Person.
Auch gespendete Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer solchen Sachspende wird der Wert der Gegenstände zum Beispiel mithilfe von Kaufverträgen ermittelt und auf einer Sachspendenbescheinigung festgehalten. Dieser Wert kann ebenso bei der Steuererklärung angegeben werden wie ein gespendeter Geldbetrag.
Ob der Zweck, für den gespendet wurde, ein guter ist, ist für das Finanzamt nicht entscheidend. Wichtig ist, ob der Empfänger die richtige Rechtsform angenommen hat und das Finanzamt ihn als gemeinnützig anerkannt hat. Spenden für notleidende Kinder könnten zum Beispiel nicht anerkannt werden, wenn der sich Verein, der sich um die Kinder kümmert, für eine einfachere aber nicht anerkennungsfähige Buchhaltung entscheidet. Dagegen können Sportvereine, die als Freizeitaktivität unterstützt werden, als gemeinnützig anerkannt sein.
Als gemeinnützig ist ein Verein dann anerkannt, wenn er seine finanziellen Mittel der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Als Verwendungszweck ist zum Beispiel die Förderung von Sport und Kultur aber auch die Förderung von Minderheiten und Personen in Notlagen anerkannt. Der Verein muss über jede Einnahme und jede Ausgabe Rechenschaft vor dem Finanzamt ablegen, um nicht den steuerbefreiten Status zu verlieren.
Eine Spendenquittung oder Spendenbescheinigung (amtlich Zuwendungsbescheinigung) ist ein Nachweis, auf dem der Spendenempfänger den Empfang der Spende quittiert. Mit diesem Nachweis ist es dem Spender gestattet, den Betrag bei der Steuererklärung anzugeben.
Eine Spende ist eine freiwillige Leistung, die jemand gibt, ohne etwas im Gegenzug zu erwarten. Steuerlich relevant sind Spenden, wenn sie an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien geleistet werden.
Wer an gemeinnützige Organisationen spendet, kann den gespendeten Betrag als Sonderausgabe von seinem Jahreseinkommen abziehen. Hierdurch verringert sich indirekt der zu zahlende Steuerbetrag. Bei Spenden an politische Parteien kann die Hälfte des Betrages sogar direkt vom Steuerbetrag abgezogen werden. Wie genau sich die Spenden auswirken, kann mit dem Spenden-Rechner ermittelt werden.
Jeder, dem eine Spende angeboten wird, darf frei entscheiden, ob er diese annimmt oder nicht. Doch nur anerkannte Organisationen dürfen hierfür eine Spendenquittung ausstellen.
Spenden gelten steuerrechtlich als Sonderausgaben und werden direkt im Mantelbogen der Steuererklärung aufgelistet. Die Bescheinigungen werden dann gemeinsam mit den ausgefüllten Formularen eingereicht. Damit nichts verloren geht, sollte zunächst eine Kopie eingereicht und das Original sicher aufbewahrt werden.