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Spenden
Spenden gelten steuerrechtlich als Sonderausgaben und werden direkt im Mantelbogen der Steuererklärung aufgelistet. Die Bescheinigungen werden dann gemeinsam mit den ausgefüllten Formularen eingereicht. Damit nichts verloren geht, sollte zunächst eine Kopie eingereicht und das Original sicher aufbewahrt werden.