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Spenden
Ob der Zweck, für den gespendet wurde, ein guter ist, ist für das Finanzamt nicht entscheidend. Wichtig ist, ob der Empfänger die richtige Rechtsform angenommen hat und das Finanzamt ihn als gemeinnützig anerkannt hat. Spenden für notleidende Kinder könnten zum Beispiel nicht anerkannt werden, wenn der sich Verein, der sich um die Kinder kümmert, für eine einfachere aber nicht anerkennungsfähige Buchhaltung entscheidet. Dagegen können Sportvereine, die als Freizeitaktivität unterstützt werden, als gemeinnützig anerkannt sein.