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Spenden
Jeder Mensch kann so viel Geld spenden, wie er möchte. Steuerlich relevant sind jedoch maximal Beträge in Höhe von 20 % des Jahreseinkommens oder bei Unternehmen 4 Promille des Jahresumsatzes, zu dem in diesem Fall auch die Lohnzahlungen gehören. Bei der gesonderten Anrechnung der Parteispenden gilt eine Höchstgrenze von 1650 Euro pro Person.