Kategorie:
Spenden
Ja. Auf Wunsch erhalten sie auch für kleinere Beträge eine Spendenquittung, selbst wenn diese steuerlichrechtlich nicht erforderlich ist, weil der Einzahlungsbeleg ausreicht. Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.