Beitragsordnung

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Jeder Verein, erst recht, wenn er unabhängig sein möchte, braucht Mitglieder. Und es ist der unangenehme Teil der Wahrheit: Ein Verein braucht auch zahlende Mitglieder. Die Mitgliederversammlung vom 6.4.2011 hat sich bei der Festsetzung der Beiträge von dem Gedanken leiten lassen, dass viele engagierte potenzielle Mitglieder ohnehin schon sehr viel Mittel für solche Zwecke aufwenden. Deshalb wurde der Mitgliedsbeitrag auf 24,- Euro (20,- Euro ermäßigt) im Jahr festgesetzt. Freiwillig darf natürlich auch mehr bezahlt werden. Die Beiträge für Fördermitglieder sind nach oben gedeckelt, damit keine Ungleichgewichte bzw. keine Abhängigkeiten entstehen können.

Jahresbeiträge*

Einzelmitglieder (ordentlich)EUR 24,- (min.)
Ehepaare (ordentlich)EUR 40,- (min.)
Ehrenmitgliederbeitragsfrei
Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten u.ä.EUR 20,- (min.)
Rentner / PensionäreEUR 20,- (min.)
  
Fördernde MitgliederEUR 150, – (max. EUR 3000,-)
  
Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

* Die festgesetzten Beträge treten am 6.4.2011 in Kraft.

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