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Spenden (10)
Ja. Auf Wunsch erhalten sie auch für kleinere Beträge eine Spendenquittung, selbst wenn diese steuerlichrechtlich nicht erforderlich ist, weil der Einzahlungsbeleg ausreicht. Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Jeder Mensch kann so viel Geld spenden, wie er möchte. Steuerlich relevant sind jedoch maximal Beträge in Höhe von 20 % des Jahreseinkommens oder bei Unternehmen 4 Promille des Jahresumsatzes, zu dem in diesem Fall auch die Lohnzahlungen gehören. Bei der gesonderten Anrechnung der Parteispenden gilt eine Höchstgrenze von 1650 Euro pro Person.
Auch gespendete Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer solchen Sachspende wird der Wert der Gegenstände zum Beispiel mithilfe von Kaufverträgen ermittelt und auf einer Sachspendenbescheinigung festgehalten. Dieser Wert kann ebenso bei der Steuererklärung angegeben werden wie ein gespendeter Geldbetrag.
Ob der Zweck, für den gespendet wurde, ein guter ist, ist für das Finanzamt nicht entscheidend. Wichtig ist, ob der Empfänger die richtige Rechtsform angenommen hat und das Finanzamt ihn als gemeinnützig anerkannt hat. Spenden für notleidende Kinder könnten zum Beispiel nicht anerkannt werden, wenn der sich Verein, der sich um die Kinder kümmert, für eine einfachere aber nicht anerkennungsfähige Buchhaltung entscheidet. Dagegen können Sportvereine, die als Freizeitaktivität unterstützt werden, als gemeinnützig anerkannt sein.
Als gemeinnützig ist ein Verein dann anerkannt, wenn er seine finanziellen Mittel der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Als Verwendungszweck ist zum Beispiel die Förderung von Sport und Kultur aber auch die Förderung von Minderheiten und Personen in Notlagen anerkannt. Der Verein muss über jede Einnahme und jede Ausgabe Rechenschaft vor dem Finanzamt ablegen, um nicht den steuerbefreiten Status zu verlieren.
Eine Spendenquittung oder Spendenbescheinigung (amtlich Zuwendungsbescheinigung) ist ein Nachweis, auf dem der Spendenempfänger den Empfang der Spende quittiert. Mit diesem Nachweis ist es dem Spender gestattet, den Betrag bei der Steuererklärung anzugeben.
Eine Spende ist eine freiwillige Leistung, die jemand gibt, ohne etwas im Gegenzug zu erwarten. Steuerlich relevant sind Spenden, wenn sie an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien geleistet werden.
Wer an gemeinnützige Organisationen spendet, kann den gespendeten Betrag als Sonderausgabe von seinem Jahreseinkommen abziehen. Hierdurch verringert sich indirekt der zu zahlende Steuerbetrag. Bei Spenden an politische Parteien kann die Hälfte des Betrages sogar direkt vom Steuerbetrag abgezogen werden. Wie genau sich die Spenden auswirken, kann mit dem Spenden-Rechner ermittelt werden.
Jeder, dem eine Spende angeboten wird, darf frei entscheiden, ob er diese annimmt oder nicht. Doch nur anerkannte Organisationen dürfen hierfür eine Spendenquittung ausstellen.
Spenden gelten steuerrechtlich als Sonderausgaben und werden direkt im Mantelbogen der Steuererklärung aufgelistet. Die Bescheinigungen werden dann gemeinsam mit den ausgefüllten Formularen eingereicht. Damit nichts verloren geht, sollte zunächst eine Kopie eingereicht und das Original sicher aufbewahrt werden.
Spenden (10)
Ja. Auf Wunsch erhalten sie auch für kleinere Beträge eine Spendenquittung, selbst wenn diese steuerlichrechtlich nicht erforderlich ist, weil der Einzahlungsbeleg ausreicht. Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
Jeder Mensch kann so viel Geld spenden, wie er möchte. Steuerlich relevant sind jedoch maximal Beträge in Höhe von 20 % des Jahreseinkommens oder bei Unternehmen 4 Promille des Jahresumsatzes, zu dem in diesem Fall auch die Lohnzahlungen gehören. Bei der gesonderten Anrechnung der Parteispenden gilt eine Höchstgrenze von 1650 Euro pro Person.
Auch gespendete Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer solchen Sachspende wird der Wert der Gegenstände zum Beispiel mithilfe von Kaufverträgen ermittelt und auf einer Sachspendenbescheinigung festgehalten. Dieser Wert kann ebenso bei der Steuererklärung angegeben werden wie ein gespendeter Geldbetrag.
Ob der Zweck, für den gespendet wurde, ein guter ist, ist für das Finanzamt nicht entscheidend. Wichtig ist, ob der Empfänger die richtige Rechtsform angenommen hat und das Finanzamt ihn als gemeinnützig anerkannt hat. Spenden für notleidende Kinder könnten zum Beispiel nicht anerkannt werden, wenn der sich Verein, der sich um die Kinder kümmert, für eine einfachere aber nicht anerkennungsfähige Buchhaltung entscheidet. Dagegen können Sportvereine, die als Freizeitaktivität unterstützt werden, als gemeinnützig anerkannt sein.
Als gemeinnützig ist ein Verein dann anerkannt, wenn er seine finanziellen Mittel der Allgemeinheit zur Verfügung stellt. Als Verwendungszweck ist zum Beispiel die Förderung von Sport und Kultur aber auch die Förderung von Minderheiten und Personen in Notlagen anerkannt. Der Verein muss über jede Einnahme und jede Ausgabe Rechenschaft vor dem Finanzamt ablegen, um nicht den steuerbefreiten Status zu verlieren.
Eine Spendenquittung oder Spendenbescheinigung (amtlich Zuwendungsbescheinigung) ist ein Nachweis, auf dem der Spendenempfänger den Empfang der Spende quittiert. Mit diesem Nachweis ist es dem Spender gestattet, den Betrag bei der Steuererklärung anzugeben.
Eine Spende ist eine freiwillige Leistung, die jemand gibt, ohne etwas im Gegenzug zu erwarten. Steuerlich relevant sind Spenden, wenn sie an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien geleistet werden.
Wer an gemeinnützige Organisationen spendet, kann den gespendeten Betrag als Sonderausgabe von seinem Jahreseinkommen abziehen. Hierdurch verringert sich indirekt der zu zahlende Steuerbetrag. Bei Spenden an politische Parteien kann die Hälfte des Betrages sogar direkt vom Steuerbetrag abgezogen werden. Wie genau sich die Spenden auswirken, kann mit dem Spenden-Rechner ermittelt werden.
Jeder, dem eine Spende angeboten wird, darf frei entscheiden, ob er diese annimmt oder nicht. Doch nur anerkannte Organisationen dürfen hierfür eine Spendenquittung ausstellen.
Spenden gelten steuerrechtlich als Sonderausgaben und werden direkt im Mantelbogen der Steuererklärung aufgelistet. Die Bescheinigungen werden dann gemeinsam mit den ausgefüllten Formularen eingereicht. Damit nichts verloren geht, sollte zunächst eine Kopie eingereicht und das Original sicher aufbewahrt werden.